Am 3. Dezember 2004 hat das Bundesgericht das Stadion-Einkaufszentrum Hardturm Zürich aus
juristischer Sicht beurteilt. Das Bundesgericht hat einmal mehr in skandalöser Weise übersteigerte
wirtschaftliche Interessen dem Schutz von Mensch und Umwelt vorgezogen.
Die CS hat in eigenen Verlautbarungen die Zahl von mindestens 2 Millionen Fahrten für das
Einkaufszentrum genannt. Da wird schon bereits ein grosser Sicherheitszuschlag eingerechnet worden
sein. Das Bundesgericht ist deutlich über diese Zahl hinausgegangen. Damit verletzt das Bundesgericht
die Verfassung.
Denn: die Verfassung der Schweiz verlangt in Art. 73 unter dem Stichwort „Nachhaltigkeit“:
Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer
Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an.
„Statt von den Zinsen zu leben, zehrt die Schweiz vom Kapital zukünftiger Generationen
und anderer Länder.“ So steht es im Nachhaltigkeitsmonitoring MONET des Bundes. Und zwar sind
die aktuellen Beanspruchungen um Faktoren über dem, was für die Natur, für die Erde zuträglich ist.
Die aktuellen Umweltgesetze der Schweiz sind nicht in der Lage, die Belastungen auf ein Mass
zu reduzieren, das der Erneuerungsfähigkeit der Natur entspricht. In dieser Situation ist es
Aufgabe und Pflicht des Bundesgerichtes, der Verfassung Nachachtung zu verschaffen.
Fakt ist: enorme Belastungen verursacht insbesondere der Motorfahrzeugverkehr. Es gibt zu viele
Autos, diese sind zu häufig und auf zu langen Strecken unterwegs, und sie brauchen zu viel
Benzin oder Diesel. Auch beanspruchen die Menschen dieses Landes zu viel überbaute
Fläche und es wird zu viel Energie für den Betrieb (Raumkomfort, Warmwasser, Geräte) beansprucht.
Der Bundesrat hat in den Unterlagen zur Nachhaltigkeit ein Ziel formuliert:
Die Schweiz muss von der 6’500- zur 2’000-Watt-Gesellschaft verändert werden, bei gleichzeitiger
Reduktion des CO2-Ausstosses von 5.5 auf unter 1 Tonne CO2.
Das Stadion-Einkaufszentrum leistet in der von der CS geplanten Form keinen Beitrag zur
Erreichung dieses Nachhaltigkeitszieles. Somit ist dieses Projekt klar nicht mit der
Verfassung vereinbar.
Die CS gibt immer wieder vor, für den Umweltschutz einzutreten. Diese generell-abstrakten
Absichtserklärungen werden dann allerdings auf individuell-konkreter Ebene nicht umgesetzt,
wie das Beispiel Stadion-Einkaufszentrum illustriert.
Die Stadt Zürich hat sich dafür entschieden, das Stadion im Rahmen eines
Privat-Public-Partnership-Projektes zusammen mit einem Monster-Einkaufszentrum realisieren
zu lassen. Sie nimmt dafür in Kauf, dass Umweltbelastungen entstehen, die weit über das für
die Stadtbevölkerung Verträgliche hinaus gehen, Belastungen, die den stadträtlichen schönen Worten
zur Nachhaltigkeit nicht entsprechen und die den Lebensqualitätsvorgaben entgegenstehen.
Belastungen auch, denen mit dem geltenden Umweltrecht nicht in ausreichendem Mass begegnet werden kann.
Wenn es der Stadt Zürich und der CSA mit den „schönen Worten“ zum Schutz der Umwelt im
Interesse von Mensch und Umwelt ernst ist, haben sie sich auf das Ziel
„2000-Watt-Gesellschaft mit weniger als eine Tonne CO2 pro Person und Jahr“ zu verpflichten
und aufzuzeigen, dass geplante Projekte diesen Zielen entsprechen und wie bestehende Bauten
und Anlagen zielkonform umgebaut werden.
Als erste Hinweise: Um Faktoren weniger Autofahrten, um Faktoren tiefere Energieverbräuche
aus zum grössten Teil erneuerbaren Quellen sind Mindestanforderungen an Projekte, die sich
für die 2000-Watt-Gesellschaft eignen!