Ein Atomkraftwerk, welches seit 41 Jahren in Betrieb ist, welches zudem nachweislich einen beschädigten Kernmantel aufweist, und eine umfassende Reihe von Sicherheitsmängeln aufweist, ist so rasch als möglich abzuschalten. Für das AKW Mühleberg der BKW treffen diese Randbedingungen zu – deshalb ist dieses Atomkraftwerk so rasch als möglich stillzulegen.
Der Betrieb von Atomkraftwerken ist grundsätzlich nicht verfassungskonform. In Artikel 2, Abs. 2 wird als Zweck der Eidgenossenschaft die Förderung der nachhaltigen Entwicklung vorgegeben. Atomkraftwerke sind unter keinem Titel mit selbst noch so weichen Nachhaltigkeitsanforderungen vereinbar. Der Betrieb von Atomkraftwerken ist also nicht mit der Verfassung vereinbar.
1978 wurde verlangt, dass bis 1985 der Nachweis für die sichere Lagerung des Atommülls erbracht werden müsse. Diese Bedingung wurde nie erfüllt, und eine solche Lagerung des Atommülls ist nach wie vor in weiter Ferne. Der Betrieb von Atomkraftwerken ist somit definitiv illegal.
Das AKW Mühleberg ist uralt, unsicher, weist Defekte auf. Für solche Werke besteht nur eine symbolische Versicherungsdeckung – bei einem allfälligen GAU in Mühleberg hätten Staat, Wirtschaft und Menschen erhebliche Kosten für die Schadensbehebung zu erbringen, mit teilweise nicht behebbaren Schäden (siehe Fukushima, Tschernobyl). Ebenso gibt es keine ausreichende finanzielle Sicherstellung für den Abbruch das Atomkraftwerks und für die für mindestens eine halbe Milliarden Jahre erforderliche sichere Lagerung des Atommülls. Diese finanziellen Regelungen stellen eine erhebliche Subvention der Atomenergie dar, ein wesentlicher Grund für die lügenden Energiepreise auf dem Schweizer Markt.
Die aktuelle Sicherheitsbeurteilung ist zum Schluss gekommen, dass erhebliche Nachbesserungsmassnahmen erforderlich sind, die sich unter aktuellen Beurteilungen gar nicht amortisieren lässt im Betrieb. Der Fall ist klar: angesichts der aktuellen Lage auf dem Strommarkt gibt es keine Notwendigkeit, das Atomkraftwerk Mühleberg (im übrigen die anderen 4 CH-Atomkraftwerke ebenfalls) weiterhin zu betreiben. Deshalb ist das Atomkraftwerk Mühleberg so rasch als möglich stillzulegen. Stattdessen sind die vorgesehenen Gelder für die Nachbesserung des Atomkraftwerks Mühleberg für die Stilllegung des Atomkraftwerks und für Massnahmen zur sicheren Lagerung des Atommülls zu verwenden.
Sofort heisst sofort: da das Atomkraftwerk Mühleberg nachweislich nicht sicher ist und selbst mit den zusätzlichen und sehr teuren Massnahmen nicht wesentlich sicherer wird, ist dieses Atomkraftwerk sofort abzuschalten! Insbesondere ist hier Bundesrätin Doris Leuthard beim Wort zu nehmen – Atomkraftwerke sollen nur so lange betrieben werden, wie sie sicher sind, dies ist nicht nur bei Mühleberg nicht mehr gegegeben.
Einmal mehr ist festzuhalten: Atomausstieg und Klimaschutz vertragen sich bestens!