Der Uto-Kulm-Inhaber Giusep Fry hat mehrfach gezeigt, dass er weder fähig noch willens ist, rechtsstaatliche Prinzipien auf dem Uto Kulm einzuhalten. Neuestes Beispiel: die Verweigerung des freien Zugangs zum Aussichtsturm. Seit Anfang Juli 2015 verwehrt eine massive Sperre auf der ersten Dreiecksplattform den Zugang zum Aussichtsturm. Diese Sperre muss so rasch als möglich wieder verschwinden.
Der freie Zugang zum Aussichtsturm ist einerseits ein Gewohnheitsrecht und andererseits Gegenstand der uralten Wegrechte. Seit Jahren ist bekannt, dass Herr Fry nicht in der Lage ist, den Unterhalt dieses Zugangs zur Aussicht von Uto Kulm sachgerecht zu unterhalten (verweigerter Winterdienst, nicht vorgenommene Aufräumarbeiten nach Uto-Kulm-Parties mit ziemlich viel Müll auf dem Aussichtsturm). Das Absperren des Zugangs zum Aussichtsturms ist ein weiterer Beleg für die Unfähigkeit des Uto-Kulm-Inhabers im Umgang mit öffentlichen Gütern.
Zwar ist Herr Fry aufgrund diverser strategischer und operativer Fehler früherer Behörden Eigentümer dieses Turms. Gewohnheitsrecht und Wegrecht sind allerdings historische Rechtstitel, die über den Eigentumsrechten stehen. Dies ist von Herrn Fry uneingeschränkt zu akzeptieren, was allerdings aufgrund von eigenartigen Äusserungen von ihm nicht zu erwarten ist. Es gibt nur eine Lösung: der Aussichtsturm ist zu enteignen und in den Besitz der öffentlichen Hand zu überführen (idealerweise der Stadt Zürich, weil die Gemeinde Stallikon bis jetzt keinen klugen Umgang mit dem Gebiet Uto Kulm auf ihrem Gemeindegebiet gepflegt hat). Bei der Festlegung der Enteignungsentschädigung ist der eher schlechte, auf mangelnden Unterhalt zurückzuführende bauliche Zustand des Aussichtsturmes zu berücksichtigen. Zu klären ist, ob im Sinne der Vorsorge auch weitere Flächen auf Uto Kulm der Öffentlichkeit zuzuführen sind, mit klar geregelten Nutzungsrechten für den Restaurant- und Hotelbetrieb auf Uto Kulm.
Wieder einmal hat im Übrigen der Kanton und insbesondere Baudirektor Markus Kägi (SVP) auf dem Uetliberg versagt: seit Jahren stehen klare Regelungen der Verhältnisse auf Uto Kulm auf der Pendenzenliste. Ein objektiv mangelhafter Vorschlag der Baudirektion (kantonaler Gestaltungsplan Uto Kulm, Februar 2012) wurde durch den Gesamtregierungsrat wieder aufgehoben; dies wurde der Öffentlichkeit am 4. Oktober 2013 mitgeteilt. Seither sind schon bald zwei Jahre vergangen, und noch immer liegt kein neuer Vorschlag vor, welcher die Einwände von Natur- und Heimatschutzorganisationen gegen den ersten Vorschlag aufnehmen würde. Da die Baudirektion offenbar unfähig ist, hier eine zukunftsfähige Lösung vorzuschlagen, ist das Geschäft einer anderen Direktion zuzuweisen (idealerweise nicht mit Regierungsrätin/Regierungsrat aus den Parteien SVP, FDP oder CVP).
P.S. Die Sperre des Zugangs zum Aussichtsturm ist mit einem Zweifränkler oder einem Restaurant-Jeton zu überwinden – ein solcher «Wegzoll» kann nicht als freier Zugang bezeichnet werden.