Die Reaktionen der Kommissionen für Rechtsfragen von National- und Ständerat auf den Entscheid des EGMR zur Klage der KlimaSeniorinnen zeigen deutlich: die Parlamentspraxis der «faulen Kompromiste» ist nicht mit dem demokratischen Rechtsstaat vereinbar.
Klimaschutzpolitik der letzten Jahre: Faule Kompromiste
Die Klimaschutzpolitik des Bundes geht von «Netto Null 2050» aus, nennt aber keinen Pfad dazu. Klar ist schon lange: «Netto Null 2050» ist eher zu spät, um echten Menschenschutz zu ermöglichen. Von grosser Bedeutung sind auch die Pfade zu Netto Null. So rasch als möglich sind mindestens lineare Absenkpfade erforderlich, vorteilhaft wäre zu Beginn ein beschleunigter Absenkpfad.
Basel-Stadt will «Netto Null 2037», der Kanton Zürich und die Städte Zürich und Winterthur haben sich «Netto Null 2040» als Ziel gesetzt, die Stadt Bern geht von «Netto Null 2045» aus. Dies weist klar darauf hin, dass «Netto Null 2050» des Bundes zu wenig ambitioniert ist.
Am 13. Juni 2021 haben die Stimmberechtigten den Vorschlag eines CO2-Gesetzes relativ knapp abgelehnt. Entscheidend für dieses Nein war allerdings nicht das $VP-Referendum, sondern der «faule Kompromist» von National- und Ständerat. Sehr sehr wenige haben sich mit «Kopf, Herz und Hand» für dieses nicht zielgerichtete CO2-Gesetz engagiert. In einem demokratischen Rechtsstaat darf es nicht zulässig sein, Gesetze zur Abstimmung vorzulegen, die die Minimalvorgaben für den Menschen- und Klimaschutz NICHT einhalten!
Dazu kommt: unabhängig von den Inhalten sind Volksabstimmungen von den Propaganda-Lügen-Kampagnen der $VP geprägt. Der $VP geht es nicht wirklich um Inhalte, sondern um die Absicht, den Beweis anzutreten, dass die Gelddiktatur Abstimmungen in ihrem Sinn manipulieren oder kaufen kann.
Mit dem Druck der nur bedingt zurückgezogenen Gletscher-Initiative haben die Stimmberechtigten am 18. Juni 2023 dem indirekten Gegenvorschlag «Klima- und Innovations-Gesetz» zugestimmt. Auch dabei handelt es sich um einen weiteren «faulen Kompromist» des Parlaments. Im weiteren Umfeld der Gletscher-Initiative waren die politischen Konsequenzen eines allfälligen Neins von grosser Bedeutung. Die zu kleinen Schritte für den Menschen- und Klimaschutz können mit weiteren politischen Prozessen – idealerweise mit guten Kompromissen – erreicht werden.
Betupfheit des Parlamentes ist nicht weiterführend
Wer wie die Mehrheit der Mitglieder von National- und Ständerat mitverantwortlich sind für die «faulen Kompromiste» der Menschen- und Klimaschutzpolitik, ist in Fragen der Beurteilung der Klimapolitik hochgradig befangen! «Zurück auf Feld eins» ist eine der möglichen Folgen des Entscheides des EGMR von April 2024.
Gute Kompromisse müssen auf wissenschaftlich basierten Aussagen abgestützt sein. Falls es eine Volksinitiative geben würde, die verlangt, dass «Zwei Plus Zwei» zukünftig «Fünf» ergeben müsse, weil doch Rechnen so anstrengend sei, wäre der einzig mögliche Kompromiss, bei «Vier» zu bleiben. Alles anderer wäre in fauler Kompromist umd des Kompromisses willen.
Der Entscheid muss auch für die Mitglieder von Nationalrat und Ständerart der Anstoss für einen Lernprozess sein, wie mit Fakten und Tatsachen umzugehen ist in der real existierenden Politik des «faulen Kompromisses». Die Reaktionen der Kommissionen für Rechtsfragen weisen leider nach wie vor in die falsche Richtung. Ein demokratischer Rechtsstaat erträgt es nicht, wenn Mitglieder des Parlamentes an den bisherigen Fehlentscheiden – oder eben «faulen Kompromisten» – festhalten. Der erforderliche Lernprozess umfasst auch die Vorgänge der Entscheidungsfindung: Wie lassen sich im Parlament faktenbasierte Prozesse zur Mehrheitsbildung etablieren?
«Schnelle, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft» sind nach den Vorgaben des Weltklimarates IPCC erforderlich, und den Menschen- und Klimaschutz zu ermöglichen. Offenbar gehört auch die Lernfähigkeit von National- und Ständerat dazu!