Die Volksinitiative vom 14. Februar 2012 «Gegen Masseneinwanderung» ist weder mit den nationalen noch mit dem internationalen Recht vereinbar, sie hätte zwingend für ungültig erklärt werden müssen. Wenn die $VP mittels Volksinitiative eine untaugliche Lösung für eine in dieser Form nicht vorhandene Schwierigkeit vorschlägt, ist immer davon auszugehen, dass der alternde Autokrat Blocher mit seinen überflüssigen Millionen-Spenden die latent vorhandene faschistoide Grundstimmung anstacheln kann. Das (knappe) Ergebnis in der Volksabstimmung vom 9.2.2014 hat staatsstreichartigen Charakter, dieser Entscheid zerstört zudem mutwillig den Zusammenhalt zwischen Stadt und Land, zwischen den Sprachregionen. Einmal mehr: es braucht den demokratischen Rechstsstaat, um diesen unzulässigen rechtsnationalen Regelveränderungen mit faschistoider Grundlagen ein Ende zu setzen!
Es besteht grundsätzliche Einigkeit darüber, dass die Umsetzung dieser Volksinitiative nicht mit dem nationalen und internationalen Rechtsrahmen vereinbar ist. Diese Initiative verletzt den Grundsatz „keine fremden RichterInnen“. Die SVP versteht diese Forderung fundamental falsch – richtig verstanden heisst „keine fremden RichterInnen“, dass sich die Schweiz im internationalen und nationalen Kontext so zu verhalten hat, dass es keine Entscheidungen fremder RichterInnen braucht – ob diese RichterInnen nun tatsächlich einen Gerichtshof darstellen oder ein EU-Parlament, spielt letztlich keine Rolle. Nochmals: die Souveränität aufgeklärter Staaten ist nur dann gewährleistet, wenn sich diese im Sinne der Aufklärung, im Sinne der seit der französischen Revolution gewachsenen Menschenrechte (ausgehend von Gleichheit, Freiheit, Solidarität) autonom verantwortungsbewusst verhalten. Die $VP-Initiative erfüllt keine dieser Anforderungen (weil sie in faschistoidem Gedankengut fusst, welches nachweislich antiaufklärerisch und antimenscherechtlich ist). Diese Initiative hätte von National- und Ständerat zwingend für ungültig erklärt werden müssen.
Es gibt einige Lehren aus dieser Initiative und der Abstimmung vom 9.2.2014:
- Initiativen insbesondere aus der rechtsnationalen Ecke sind schon fast grundsätzlich als Demokratiemissbrauch zu bezeichnen. Daher sind sie prinzipiell für ungültig zu erklären. Dies ist am Beispiel der ECOPOP-Initiative durchzuführen.
- Abstimmungs-Kampagnen dürfen unabhängig von deren Inhalt nicht mehr durch die Economiesuisse geführt werden.
- Abstimmungskomitees und Parteien haben ihre Buchhaltungen offenzulegen, Spenden z.B. ab 1’000 CHF sind herkunftsmässig zu deklarieren.
- Es ist nach Mitteln und Wegen zu suchen, frustierten Alt-Bundesräten die autokratische und finanzierungsmässige Dominanz einer Partei zu verunmöglichen.
- Das Ständemehr bei Verfassungsabstimmungen ist abzuschaffen, und entweder durch einen minimal erforderlichen Ja-Stimmenanteil von 55 Prozent oder durch mindestens zwei von drei Mehrheiten (z.B. Stimmenmehrheit der städtischen Kantone, Stimmenmehrheit der Westschweizer Kantone, Stimmenmehrheit aller Stimmberechtigten) zu ersetzen.
- Es braucht einen neuen Finanzausgleich – auffälligerweise sind viele der Kantone, die Nein zur SVP-Initiative gesagt haben, GrosszahlerInnen an den Finanzausgleich, während die Ja-Sager-Kantone Geld, viel Geld aus dem Finanzausgleich erhalten. Die FinanzausgleichszahlerInnen wollen längerfristig kaum die rechtsnationalen „Echoräume“ finanzieren.
Es braucht eine Vielzahl von Anpassungen, um das antirechtsstaatliche Handeln der rechtsnationalen Parteien mit finanzkräftigen Autokraten an der Spitze begrenzen zu können.