Nach dem Familie-Schoch-Revival-Wochenende auf dem Zürcher Binzareal an der Uetlibergstrasse ist klar: da gibt es nur VerliererInnen. Oder anders: So schnell hat noch selten eine sich gesellschaftspolitisch relevant reklamierende Gruppe die letzten Sympathien verscherzt.
Was schon lange zu vermuten war: Es handelt sich bei der Familie Schoch und deren Fans um eine faschistoide Schlägertruppe, die ausserhalb von Demokratie und Rechtsstaat unterwegs ist. Wer zudem auf einem Grundstück mitten in einem bewohnten Stadtquartier während zwei Nächten eine hauptsächlich lärmige Dauerparty veranstaltet und danach tonnenweise eigentlich noch brauchbares Material als Abfall zurücklässt, stellt sich selber ins Abseits.
Einmal mehr wurde die kantonale Baudirektion unter dem uneingeschränkt amtsunfähigen Regierungsrat Markus Kägi der offensichtlichen Lüge überführt. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 564/2013 wurde beschlossen und der Öffentlichkeit am 30.5.2013 mitgeteilt, dass auf dem Grundstück Uetlibergstrasse 111 vor dem Abbruch der Gebäude eine «gefährliche» (Originalzitat!) Asbestsanierung und anschliessend eine Altlastensanierung vorzunehmen sei, mit dem «Ziel …, das von Altlasten befreite Grundstück im Frühling 2014 den Baurechtsnehmern zu übergeben.» Wenn nun die Baudirektion auf die nach zwei Jahren erfolgende dreitägige Wiederbesetzung bloss mit einer Strafanzeige reagiert und ziemlich verschämt mitteilt, dass noch nicht einmal der Baurechtsvertrag abgeschlossen sei, entspricht dies eher der Reaktion des Kaisers ohne Kleider aus dem Märchen. Zukünftig wird keiner Bauherrschaft mehr geglaubt, die eine Altlastensanierung vorschiebt, um selbst ohne Projekt mit dem Abbruch von Gebäuden vollendete Tatsachen zu schaffen.
Zu den VerliererInnen gehört auch die als Baurechtnehmerin vorgesehene Stiftung Abendrot, eine als «alternativ» eingestufte Pensionskasse. Per Google ist nach wie vor eine Medienmitteilung der Stiftung vom 15. Oktober 2013 zu finden, in der es heisst: Die Terminplanung sieht vor, dass noch im Oktober 2013 der Planungsauftrag vergeben wird, damit das Bauprojekt ausgearbeitet und das Betriebskonzept in Zusammenarbeit mit den künftigern Nutzern und Vertretern des Quartiers erstellt werden kann. Die Baueingabe ist auf Frühling 2014 und der Baubeginn auf Frühling 2015 terminiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch der Rückbau und die Altlastensanierung abgeschlossen sein. Fertigstellung und Bezug ist auf Herbst 2016/Frühling 2017 vorgesehen. Ende Zitat. Auch hier wurde erst jetzt auf Nachfrage der Medien bekannt, dass der Baubeginn «im Frühsommer 2016», also etwa in einem Jahr, stattfinden könnte!
Ich bin kein Fan des derzeitigen Vintage-Trends im Städtebau. Ich erachte es als nicht generationengerechten Substanzverzehr, das Wohnen in verfallenden Gebäuden zu propagieren. Gut eingebettet in den Life-Cycle von Gebäuden ist es zweckmässig, Gebäude werterhaltend und auch wertvermehrend zu bewirtschaften, unter Realisierung der dringend erforderlichen Energie- und Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebestand. Ein klug realisierter Ersatzneubau mit besten Energiestandards und Vorgaben zur Limitierung der pro Person beanspruchten (Wohn-)Fläche ist einem nur eingeschränkt nutzbaren Denkmalschutzobjekt auch aus ökologischer Sicht immer vorzuziehen.
Verliererin ist auch die Stadt Zürich, die während der illegalen Besetzung eine kluge nicht eskalative Strategie verfolgt hat, was durch nicht eingehaltene Abmachungen (Stichwort Abfall) und den tätlichen Angriff auf den stellvertretenden stellvertetenden Polizeivorsteher Leutenegger nicht belohnt wurde.
Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich nicht auf Gemeinderat Mauro Tuena, dieser provokative SVPler hat nämlich unter keinem Titel etwas auf diesem Areal zu suchen – in der Formulierung der kantonalen Baudirektion ist das unbefugte Begehen des Grundstücks als «Hausfriedensbruch» zu betrachten. Bekanntlich ist es in einem Rechtsstaat nicht zulässig, eine Straftat damit zu begründen, dass sich auch andere strafbar gemachten hätten!
VerliererInnen sind auch all jene, die aus der durch die temporären Wieder-BesetzerInnen des Grundstücks erfolgten mehrfachen, durch die Stadt im Moment akzeptierten Gesetzesverletzungen ableiten, dies zukünftig ebenfalls als Handlungsprinzip zu befolgen (z.B. Aussetzen des Zahlens von Steuern). Oder sind solche Äusserungen allenfalls eine Folge des Schlafmangels wegen des Extremlärms oder handelt es sich dabei um Auswirkungen der Juli-Hitzeperiode?
P.S. Es ist durchaus von öffentlichem Interesse, wie die Stadt Zürich NACH dem Wochenende mit der Ahndung der offensichtlichen Gesetzesverstösse umgehen wird.