Die Trotzhaltung der Zürcher ÄrztInnen bei der Medikamentenabgabe hat zu einem Demokratietotalabsturz geführt: die Mehrheit der Stimmberechtigten im Kanton Zürich hat einer Änderung der Medikamentenabgabe zugestimmt. Entgegen der langjährigen und bewährten Praxis sollen zukünftig auch ÄrztInnen auf dem Gebiet der Städte Zürich und Winterthur Medikamente verkaufen dürfen – bis anhin waren bis auf dringende Medikamentenabgaben die Apotheken die Medikamentenverkaufsstelle.
Grundsätzlich sind in Demokratien Mehrheitsabstimmungen zu respektieren, auch wenn es sich um knappe Mehrheiten handelt. Ob nun die eine oder andere Art der Medikamentenabgabe Vor- oder Nachteile hat, spielt dabei keine Rolle.
Was zum Totalabsturz führt: die betroffenen Städte Zürich und Winterthur haben die Initiative der trötzelnden ÄrztInnen deutlich abgelehnt (Zürich mit einem Nein-Stimmenanteil von 58.53 Prozent, Winterthur mit einem solchen von 59.1 %)! Sie wollen also von den „Segnungen“ der Aerzteschaft mehrheitlich nichts wissen! Da besteht ein deutlicher Stadt-Land-Graben – die Städte Zürich und Winterthur wurden von den Landgemeinden (einmal mehr) überstimmt. Sollte dieser Entscheid wie beschlossen umgesetzt werden, würden also einmal mehr die Absichten der Direktbetroffenen nicht berücksichtigt. Da muss sich der Kanton überlegen, wie er diesem Demokratietotalabsturz begegnet!