Roger Federer ist anerkannterweise ein exzellenter Sportler. Seine Art des Tennisspiels hat ihm Millionen eingebracht. Auch wenn er verschiedene soziale Projekte unterstützt, hat er sich, wie am 17.7.08 bekannt wurde, für einen Wohnsitz in der für ihren unsportlichen Steuerwettbewerb bekannten Gemeinde Wollerau entschieden.
Die Kantonal-Zürcher Finanzdirektorin Ursula Gut will das Steuergesetz ändern, um Superreiche von den Steuern zu entlasten und ihnen Sorge zu tragen.
Kann und darf es Aufgabe des Staates sein, seine Tätigkeiten auf das Wohlergehen der Superreichen auszurichten? Laut Verfassung zählen die Gewährleistung der Menschenrechte und das Allgemeinwohl zu den obersten Prinzipien des Staates. Derzeit stellt etwa der menschgemachte Klimawandel eine ernsthafte Bedrohung des Allgemeinwohls dar. Wenige Prozente des BIP reichen aus, um die erforderlichen Massnahmen zur Verminderung des derzeitigen übermässigen Ausstosses von Treibhausgasen zu finanzieren – nach dem Motto „Global denken, lokal handeln!“. Auch wenn einzelne Bemühungen bestehen, tut sich gerade der Kanon Zürich schwer mit einer glaubwürdigen und umfassenden Klimaschutzpolitik, wie etwa die Ablehnung der Volksinitiative «2000-Watt-Gesellschaft für den Klimaschutz» durch den Regierungsrat zeigt.
Superreiche haben ihr Einkommen nicht einfach aus dem Nichts erarbeitet – sie haben dabei immer auch von der Allgemeinheit profitiert. Die Preisgelder etwa, die Roger Federer erhalten hat, wurden von Sponsoren bezahlt, die diese aus den Umsätzen mit ihren Produkten erwirtschaften. Federer selbst hat ebenfalls Sponsoren. Diese Sponsorgelder – auch wenn sie wahrscheinlich Teil des Marketingbudgets der Unternehmen sind – werden letztlich durch die KonsumentInnen finanziert.
Auch Superreiche haben sich entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten (und diese sind erheblich!) an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu beteiligen; diese Aufgaben sind von der Mehrheit der Stimmberechtigten in einem demokratischen Verfahren festgelegt worden. Auch wenn es für Superreiche um absolut gesehen beträchtliche Beiträge geht, haben auch Superreiche in Selbstverantwortung diesen Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten – nicht im Sinne des Mäzenatentums, bei dem sie Projekte ihrer persönlichen Wahl unterstützen.
Frau Gut: Ihre Aufgabe als gewählte Regierungsrätin des Kantons Zürich ist es nicht, den besten Steuerzahlern Sorge zu tragen. Sind sind darauf verpflichtet, im Interesse des Allgemeinwohls die erforderlichen Mittel zu beschaffen, die erforderlich sind, um die Vorgaben der Verfassung umzusetzen. Wenn sich Superreiche daran nicht beteiligen wollen, ist dies eher ein Ausdruck ihres Egoismus und ein Hinweis auf die Geringschätzung des Allgemeinwohls.