Klimaschutz ist ein eher neueres Fachgebiet – nicht verwunderlich, dass Politik und Rechtsprechung noch einige Herausforderungen zu bewältigen haben. Falsch argumentiert sollte allerdings nicht werden – das zeigt sich unter anderem bei einem Entscheid des Zürcher Bezirksrats zu einem Erneuerungsvorhaben des Stadtrats von Zürich bei Tramdepot Elisabethenstrasse.
Wenn die öffentliche Hand Bauten erstellt, werden Mittel für eine sehr lange Dauer investiert, deutlich über die Vierjahresperioden der üblichen politischen Ämter. Bei Bauten wird von einer Mindestnutzungszeit von 80 bis 100 Jahren ausgegangen. Klar ist dabei, dass die meisten Bauteile eine kürzere Nutzungsdauer aufweisen – um Bauten gebrauchsfähig zu erhalten, sind alle 25 bis 40 Jahre umfassende Erneuerungsarbeiten erforderlich. Da sich der Wissensstand und die Bautechnologien entwickeln, ist bei diversen Bauteilen ein 1:1-Ersatz nicht mehr möglich, sondern es sind dabei auch zusätzliche Investitionen (= Mehrwerte) erforderlich. Trotzdem gilt es als anerkannte Praxis, dass solche Erneuerungsarbeiten im Wesentlichen zu einer üblichen Bewirtschaftung von Bauten gehören, und damit von der Exekutive in eigener Kompetenz als gebundene Ausgaben bewilligt werden können. Der Bezirksrat Zürich nimmt hier nun eine fragwürdige, ja sogar fachlich falsche Differenzierung vor: auch wenn Klimaschutz als zwingende Vorgabe der Politik gilt, postuliert der Bezirksrat einen Ermessensspielraum und kommt zum Schluss, dass beim Tramdepot Elisabethenstrasse der Stadt Zürich weniger als 10 % der Erneuerungskosten nicht als gebunden zu betrachten sind und somit ausdrücklich nur zur Bewilligung der Klimaschutzmassnahmen ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich ist.
Klimaschutz sei ein neueres Fachgebiet, habe ich oben geschrieben. Mindestens seit 40 Jahren, nämlich seit der Erdölpreiskrise von 1973, ist allerdings klar, dass es dringlich erforderlich ist, den Energieverbrauch zumindest pro Quadratmeter Energiebezugsfläche zu vermindern und für die Beheizung dieser Flächen weitgehend auf erneuerbare Energien zu setzen. In diesen mehr als vierzig Jahren haben sich nur Dringlichkeit und Umfang dieser Massnahmen verdeutlicht. Es gibt dazu eine Fülle von gesetzlichen Bestimmungen – und nach den Ansätzen der Politik wird auch freiwilliges weitergehendes Handeln gefordert (und gefördert), Bauen nach dem Minergie-Standard als Beispiel.
Seit längerer Zeit ist auch bekannt, dass die Verbesserung der energetischen Qualität eines Gebäudes im Sinne der nachhaltigen Gebäudebewirtschaftung zusammen mit anderen Verbesserungsmassnahmen – und nicht als isolierte Einzelmassnahmen – zu realisieren sind, um Synergien zu nutzen und die Kosten reduzieren zu können. Immer klarer wird auch, dass neben Effizienz und Konsistenz auch die Suffizienz als handlungsleitendes Prinzip der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen ist.
Wenn energetische Verbesserungen zusammen mit anderen Erneuerungsmassnahmen – als abhängige Massnahmen – realisiert werden, ist offensichtlich, dass es nicht möglich ist, eine exakte Abgrenzung zwischen «Ohnehin»-Kosten und «Energiemassnahmen»-Kosten vorzunehmen. Es ist durchaus anzunehmen, dass die «Ohnehin»-Kosten ohne energetische Massnahmen höher sind als in Verbindung mit den Energiemassnahmen. Solche Überlegungen stellt der Bezirksrat nicht an, was offensichtlich falsch ist.
Der Bezirksrat postuliert weitergehend einen Spielraum für energetisch bedingte Massnahmen – dies würde immer auch die Nulloption einschliessen. Da es klare gesetzliche Vorgaben (des Kantons) gibt, besteht allerdings die Nulloption nicht. Je nach Intensität der «Ohnehin»-Massnahmen ist gesetzlich klar vorgegeben, welche energetischen Massnahmen erforderlich sind. Wenn zudem berücksichtigt wird, dass die öffentliche Hand eine Vorbildwirkung hat, besteht eine weitere Orientierungsmöglichkeit: Das Gebäudeprogramm fördert Klimaschutzmassnahmen am Gebäude. Dies ist sicher ein gutes Mass für die Mindestanforderung an die Freiwilligkeit. Interessanterweise fördert das Gebäudeprogramm auch Massnahmen bei denkmalgeschützten Bauten. Der Spielraum ist allerdings klein: auch bei denkmalgeschützten Bauten sind etwa gleichzeitig Massnahmen an den Fenstern und den umgebenden Fassaden/Dächern erforderlich, und der U-Wert bei Fassaden muss bei geschützten Bauten unter 0.25 W/m2K – bei «Normalbauten» beträgt die Mindestanforderung 0.2 W/m2K. Dies ist bei gleichem Wandaufbau mit einer um rund 30 % dickeren Wärmedämmschicht möglich. Auch aufgrund der für die öffentliche Hand verpflichtenden vorbildlichen Handelns besteht kein relevanter Spielraum bei der Massnahmenplanung und -umsetzung. Hier liegt der Bezirksrat völlig falsch.
Der Gemeinderathat in diversen Vorstössen und Sachgeschäften darauf Wert gelegt, dass hohe energetische Anforderungen auch bei Bauvorhaben Privater zu berücksichtigen sind. Im Sinne der Rechts- und Lastengleichheit ist es zwingend erforderlich, dass auch bei städtischen Bauvorhaben sehr hohe energetische Anforderungen zu berücksichtigen sind. Im Sinne einer konsequenten, rechts- und lastengleichen Umsetzung der Energie- und Klimaschutzpolitik besteht auch hier kein Handlungsspielraum. Da bei der Planung der Erneuerungsmassnahmen von Gebäuden umfangreiche Fachabklärungen mit vielen hoch spezialisierten Fachleuten erforderlich sind, zudem unzählige Variantenabklärungen durchgeführt werden und anschliessend eine auch kostenmässig optimierte Variante zur Umsetzung vorgeschlagen wird, ist der vom Bezirksrat postulierte Handlungsspielraum auch demokratisch unsinnig: es kann nicht die Aufgabe politischer Gremien sein, faktenbasierte Entscheide zu fällen, die sehr spezialisiertes Fach-Know-how erfordern. Dazu kommt, dass Investitionskostenentscheide angesichts der langen Nutzungsdauer unabsehbare Auswirkungen auf die Betriebskosten von Gebäuden haben können.
Der vom Bezirksrat herbei geschriebene Entscheidungsspielraum bei energetischen Verbesserungen an bestehenden Gebäuden besteht offensichtlich nicht. Der Entscheid des Bezirksrat ist sachlich nicht haltbar Somit ist davon auszugehen, dass es sich um einen willkürlichen Entscheid handelt, um dem altgedienten AL-Gemeinderat Niklaus Scherr einen Gefallen zu tun.
Dies ist allerdings energie- und klimaschutzpolitisch bedeutsam. Niklaus Scherr geht es nicht um das Tramdepot Elisabethenstrasse. Ihm geht es auch nach der Pensionierung darum, die Interessen des MieterInnenverbandes zu vertreten, unter anderem die absurde Klimaschutzpolitik. Der MieterInnenverband will möglichst tiefe Mietzinsen, dazu plädiert dieser Verband auf Gebäudequalitäten im Vintage-Style mit eingebautem Energieverschleuderungsmodus – definitiv keine nachhaltige Position. Dazu kommt, dass der MieterInnenverband in Übereinstimmung mit dem HEV zuerst Klimaschutzmassnahmen beim Autoverkehr fordert. Solche sind zwar nötig, Autos werden aber höchstens 10 Jahre genutzt, Gebäude zwischen zwei Baumassnahmen typischerweise während 25 bis 40 Jahren. Angesichst dieser unterschiedlichen Zyklen macht eine Verknüpfung von Klimaschutzstrategien im Gebäude- und im Verkehrsbereich keine Sinn.
Für die MieterInnen ergeben sich durch diesen Bezirksratsentscheid kaum Auswirkungen: weniger als 10 Prozent der Massnahmen gelten als nicht gebunden. Werden die Abhängigkeiten zwischen «Ohnehin»-Kosten und «Energiemassnahmen»-Kosten berücksichtigt, dürften fiktiv ein Spielraum von deutlich weniger als fünf Prozent der gesamten Erneuerungskosten aufgrund der energetischen Aspekte bestehen. Da bei eine umfassenden Erneuerung maximal 70 % der Erneuerungskosten als mietzinsrelevante Mehrwerte gelten, würden diese höchstens fünf Prozent fiktiv energiebedingten Erneuerungskosten einen nicht relevanten Anteil an der Kostensteigerung aufgrund von umfassenden Erneuerungen von Bauten ausmachen.
Der Entscheid des Bezirksrat führt zu erheblichem Mehraufwand der städtischen Verwaltung und der Politik bei kaum relevanten Kostenauswirkungen, aber erschwerten Randbedingungen für die Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen – da handelt es sich somit nachweislich um einen fragwürdigen Entscheid. Der Stadtrat tut gut daran, diesen Entscheid nicht weiterzuziehen und beim Gemeinderat – in Fortsetzung bisheriger Entscheide – eine eindeutige Aussage zur Gebundenheit von Klimaschutzmassnahmen bei bestehenden Gebäuden einzufordern.