Die Initiative fordert von Bund und Kantonen bis im Jahr 2020 eine 30-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990. Die Initiative ist breit abgestützt – darum ist der Initiativbogen an vielen Orten zu haben, siehe unten! Die Initiative wurde am 29. Mai 2007 lanciert – und am 29. Februar 2008 eingereicht.
Weitere Infos zum Klimaschutz!
Die Initiative ist zustandegekommen, siehe Medienmitteilung des Vereins Klima-Initiative vom 6. November 2007.
Unterstützt wird die Initiative von :
- Alpen-Initiative
- Greenpeace Schweiz
- Grüne Schweiz
- Hausverein Schweiz
- Oeku
- Pro Natura
- Schweizerische Energie-Stiftung SES
- Schweizerischer Katholischer Frauenbund
- Schweizer Vogelschutz Birdlife Schweiz
- Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES
- SP Schweiz
- VCS Verkehrs-Club der Schweiz
- Verband Bündner Umweltorganisationen
- WWF Schweiz
- Agentur für erneuerbare Energien und Energieeffizienz AEE
- Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz
- Arbeitskreis Tourismus & Entwicklung
- Club der Autofreien der Schweiz CAS
- Erklärung von Bern
- Evangelische Volkspartei EVP
- Naturfreunde
- Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV
Initiativtext
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 89a (neu) Schutz des Klimas
- Bund und Kantone betreiben eine wirksame Klimapolitik. Sie sorgen dafür, dass die Menge der landesweiten, vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 30 Prozent abnimmt. Der Bund legt Zwischenziele fest.
- Die Ausführungsgesetzgebung orientiert sich an Artikel 89 Absätze 2 – 4; sie legt den Schwerpunkt auf die Energieeffizienz und die neuen erneuerbaren Energien.
Artikel 89 Absätze 2 bis 4 der derzeitigen Bundesverfassung lauten:
2 Der Bund legt Grundsätze fest über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch.
3 Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Er fördert die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens und der erneuerbaren Energien.
4 Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig.
Erste Fassung: Sommer 2007