Anfang September 2016 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Klimapolitik der Schweiz nach 2020 eröffnet. Eine Durchsicht der Vorschläge des Bundesrates zeigt, dass die Vorgaben des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens nicht einmal in Ansätzen übernommen werden. Die Klimapolitik der Schweiz ist also kräftig nachzubessern und deutlich zu verstärken.
Eine Schlüsselaussage ist bereits in Art. 1, Abs. 1 des Zweckartikels enthalten. Demnach will die Schweiz «einen Beitrag leisten, um den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu beschränken». Für den Bundesrat wäre offenbar auch bereits eine Reduktion der Treibhausgase um 0.1 Promille «ein Beitrag». Gefragt ist allerdings ein verbindlicher und fairer Beitrag der Schweiz zum Klimaschutz. Warum verzichtet zudem der Bundesrat auf einen Bezug zum 1.5 °C-Klimaschutzziel von Paris?
Offenbar wurde der Bundesrat sowohl vom Pariser Klimaschutz-Übereinkommen als auch von der Schnelligkeit der Inkraftsetzung überrascht. Daher ist der Vorschlag für die Klimapolitik der Schweiz umfassend zurückzuweisen. Der Bundesrat hat einen neuen, glaubwürdigen Vorschlag zu erarbeiten und dazu eine erneute Vernehmlassung durchzuführen.
Vorgabe ist das, was aufgrund einer fachkompetenten Interpretation des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens erforderlich ist:
Um das gesteckte 1,5°-Ziel erreichen zu können, müssen die Treibhausgasemissionen weltweit zwischen 2045 und 2060 auf Null zurückgefahren werden und anschließend ein Teil des zuvor emittierten Kohlenstoffdioxids wieder aus der Erdatmosphäre entfernt werden. Erreichbar ist das gesteckte Ziel zudem nur mit einer sehr konsequenten und sofort begonnenen Klimaschutzpolitik, da sich das Zeitfenster, in dem dies noch realisierbar ist, rasch schliesst. Soll das 1,5°-Ziel ohne Einsatz der CCS-Technik erreicht werden, muss die Verbrennung fossiler Energieträger bis ca. 2040 komplett eingestellt werden und die Energieversorgung – d.h. Strom, Wärme und Verkehr – in diesem Zeitraum vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Zitat aus Wikipedia, aufbauend auf wissenschaftlichen Studien etwa des Potsdam Institut für Klimafolgenforschung.
Die gesamte Vernehmlassungs-Vorlage lässt erkennen, dass der Bundesrat Klimaschutz als einen freiwilligen Goodwill-Beitrag versteht. Angesichts der existenziellen Veränderungen etwa für diverse Inseln und Küstenregionen ist die Phase der Freiwilligkeit allerdings schon lange vorbei. Auch die absehbaren Veränderungen des Klimas für den Alpenraum – es wird von mindestens doppelt so hohen Veränderungen gegenüber dem globalen Mittel ausgegangen – erfordert dringliches und verbindliches Handeln. In der Ausstellung «Wasser unser» im Alpinen Museum in Bern wird etwa berichtet, dass um 2050 möglicherweise die Gletscher verschwunden sind und der gesamte alpine Permafrost aufgetaut ist, was den Lebensraum Schweiz erheblich beeinträchtigen dürfte.
Eine ernsthafte, glaubwürdige und verbindliche Klimaschutzpolitik des Bundes hat vorzugeben, dass um 2040 bis spätestens 2050 die gesamte Energieversorgung der Schweiz auf ausschliesslich nachhaltig nutzbare erneuerbare Energien umzustellen ist. Je schneller aus den fossilen Energien ausgestiegen wird, desto enkelverträglicher ist die Klimaschutzpolitik der Schweiz, sowohl unter inter- als auch intra-generationellen Aspekten.
Eine Umstellung der gesamten Energieversorgung auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2040 stellt eine grosse Herausforderung dar – in sinngemässer Übernahme von Aussagen von Prof. Anton Gunzinger ist dies möglich, wenn wir dies wirklich wollen. Dieses unbedingte Wollen ist bei den Vorschlägen des Bundesrates zur Klimapolitik nach 2020 nicht erkennbar.
Ich habe im Jahr 2016 sowohl im privaten Umfeld als auch in der öffentlichen Diskussion zwei interessante Entwicklungen festgestellt: Erstens ist es grossmehrheitlich akzeptiert, dass es einen Mensch gemachten Klimawandel gibt und dass dieser bereits festzustellen ist. Zweitens steigt die Zahl der Menschen, die davon ausgehen, dass die Staaten (trotz Paris) KEINEN glaubwürdigen und ausreichenden Klimaschutzbeitrag leisten werden. Somit müssten sich die Menschen auf einen sehr ausgeprägten Mensch gemachten Klimawandel einstellen. Hier bietet die schnelle Inkraftsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens die Chance, auch in der öffentlichen Wahrnehmung beim Klimaschutz deutliche Schritte voranzukommen.
Die mit dieser Klimapolitik der Schweiz nach 2020 vorgesehenen staatlichen Massnahmen sind keine ausreichende Legitimation, damit auch die Schweiz das Pariser Klimaschutz-Übereinkommen unterzeichnen könnte. Es ist eine deutliche Verstärkung der Schweizerischen Klimaschutzbemühungen erforderlich, damit sich die Schweiz glaubwürdig diesem Abkommen anschliessen kann. Zu verweisen ist dabei etwa auf die 45 vom Klimawandel am stärksten betroffenen Staaten, die als «Climate Vulnerable Forum» so schnell als möglich auf erneuerbare Energien umstellen wollen – da kann die Schweiz nicht abseitsstehen.
Um 2040 nur noch erneuerbare, nachhaltig nutzbare Energien für die Energieversorgung – von Gebäuden, für den Verkehr, für die Stromproduktion: Das ist ein plausibles und kommunizierbares Ziel. Zur Umsetzung gehören etwa:
- Stark lenkende, vollständig an Haushalte und Wirtschaft rückerstattete Abgaben auf allen fossilen Energieträgern, auf allen weiteren nicht-erneuerbaren Energieträgern.
- Einfache Botschaften, allenfalls verbunden mit Verboten: Nur noch erneuerbare Energien für Heizung, Wassererwärmung und Stromversorgung von Gebäuden (oder als Negativbotschaft: Keine Oel- und Gasheizungen mehr im Jahr 2040!), nur noch strombetriebene Fahrzeuge nach 2030.
- Klimaschutz ist keine Beliebigkeit, sondern eine zwingende Notwendigkeit.