Nach starken Unwetterschäden im Mai/Juni 2013 ist der Gemeinderat der Stadt Zürich zum Schluss gekommen, es handle sich dabei um voraussehbare Schäden, es brauche somit z.B. am Uetliberg keine zusätzlichen Budgetmittel zur Reparatur der Zerstörungen. Anfang Juni 2016 kam es wieder zu Starkniederschlägen – die Schäden von 2013 sind immer noch nicht repariert, was zur Folge hat, dass vor allem an den bereits beschädigten Stellen die Schadensintensität nochmals zugenommen hat. Es ist davon auszugehen, dass angesichts der Offensichtlichkeit, dass es den Mensch gemachten Klimawandel gibt, solche Schäden noch häufiger auftreten dürften. Vorausschauen heisst: Schäden möglichst schnell reparieren!
Immer deutlicher wird, dass es den Mensch gemachten Klimawandel gibt und dass dieser zu zusätzlichen Schäden führt. Dies kann auch in Zürich festgestellt werden. Auch wenn die Voraussetzungen zum Erhalt des naturnahen Bewuchses aufgrund der dünnen Substratdicken und der steilen Hänge eher ungünstig sind, sind die Uetliberghänge artenreich bewachsen. Jeder stärkere Niederschlag führt zu Abschwemmungen – die stark angeschwollenen trüben Bäche nach Niederschlägen am Uetliberg zum Beispiel im Friesenberg illustrieren dies deutlich.
Die Erfahrungen zeigen: solche Schäden sollten so rasch als möglich repariert werden, damit allenfalls nachfolgende Starkniederschläge die noch nicht reparierten Stellen nicht noch mehr beschädigen. Auch wenn die beiden nachfolgenden Bilder nicht exakt am gleichen Ort aufgenommen wurden, lassen sich klar die Spuren der Schäden nach den Starkniederschlägen Mai/Juni 2013 erkennen, verstärkt durch die Schäden der Starkniederschläge Juni 2015.
Als der Gemeinderat im Jahr 2013 über Nachtragskredite zur Reparatur der übermässigen Unwetterschäden am Uetliberg-Wegnetz zu befinden hatte, stellte er vorgebliche Budgetgrundsätze über die Realität. Schon damals war offensichtlich: die Unwetterschäden, die in den Monaten Mai und Juni 2013 aufgetreten waren, waren überdurchschnittlich Massiv ausgefallen – der Gemeinderat beharrte mehrheitlich entgegen den schon damals offensichtlichen Tatsachen darauf, dass es sich dabei um ordentliche Schäden handle, die durch den normalen budgetierten Unterhalt, allenfalls mit leichten Verschiebungen der Unterhaltsschwerpunkte, bewältigt werden könnten. Wie zu erwarten war, waren die Schäden bei den nächsten Starkregen Anfang Juni 2015 nicht repariert, was dazu führte, dass die Schäden zum Beispiel beim Denzlerweg nochmals erheblich zugenommen haben.
Die stadtseitige Uetlibergflanke ist sowohl ein naturnahes Gebiet mit einer grossen Artenvielfalt als auch ein bedeutendes Naherholungs- und Freizeitgebiet. Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass mit oder ohne Mensch gemachten Klimawandel der Uetliberg erodiert. Es wäre durchaus eine Option, den gesamten Uetliberg der Natur zu überlassen und keinerlei Unterhaltseingriffe mehr vorzunehmen. Der Verlust insbesondere an Naherholungsqualität wäre massiv. Zudem müsste viele Menschen ihre Freizeit an anderen Orten verbringen, mit erheblich mehr Verkehrsnachfrage. Darum ist es zentral, dass unter Nachhaltigkeitsaspekten ein zurückhaltender, aber gleichzeitig vorausschauender Unterhalt z.B. des Wegnetzes am Uetliberg erfolgt, zum Beispiel dadurch, dass normale als auch ausserordentliche Unwetterschäden möglichst rasch behoben werden. Es ist offensichtlich, dass dies nach den Unwetterschäden 2013 nicht umfassend genug erfolgt ist. Es wäre daher angezeigt, dass jene GemeinderätInnen, die 2013 zu einem vorausschauenden Unterhalt Nein gesagt haben, jetzt mit Frondienst ihren damaligen Fehlentscheid wieder korrigieren würden – durchaus auch als Erinnerung, dass zukünftig vorausschauender entschieden werden sollte, gerade auch im Hinblick auf die Folgen des Mensch gemachten Klimawandels.