Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen. So steht es in Artikel 15, Absatz 2 der Bundesverfassung. Wenn das Parlament die Verfassung ernst nehmen würde, müsste die Schweizerische Bevölkerung am 29. November 2009 nicht über die SVP-Minaretts-Verbotsinitiative abstimmen – und die gesamte unsägliche SVP-Kampagne würde der Schweiz und der Welt erspart. Deshalb: Nein zur Volksinitiative «gegen den Bau von Minaretten»! „Für die Religionsfreiheit – gegen das Minarett-Verbot“ weiterlesen