Ethikfonds, manchmal auch Nachhaltigkeitsfonds genannt, verwenden häufig Ausschlusskriterien für den Entscheid über Investments. Nuklearenergie gehört standardmässig zu diesen Kriterien. Die Verfassung des Kantons Zürich hält fest: In Verantwortung für die kommenden Generationen sind sie [Kanton und Gemeinden] einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. (Art. 6, Abs. 2) – Kanton und Gemeinden stellen sicher, dass die öffentlichen Aufgaben wirkungsvoll, wirtschaftlich, nachhaltig und von der geeigneten Trägerschaft erfüllt werden. (Art. 95, Abs. 2. „Ausschlusskriterium Kernkraft“ weiterlesen