Der Bundesrat hat am 1. Dezember 2017 die Klimaschutzpolitik für die nächsten Jahre beschlossen. Diese ist verfassungswidrig, weil sie die Nachhaltigkeitsvorgaben der Bundesverfassung (Art. 2, Art. 73) missachtet: Die Klimaschutzpolitik des Bundesrates ist nicht enkel-, schon gar nicht urenkeltauglich! Wenn die Schweiz ihren Beitrag zur Minderung des Mensch gemachten Klimawandels erbringen will, hat die Schweiz um 2040 bis spätestens 2050 aus den fossilen Energien auszusteigen! Bis dann ist die gesamte Energieversorgung auf dezentral und nachhaltig nutzbare erneuerbare Energien umzustellen. Die Zivilgesellschaft ist gefordert!