Die Gesetzgebung der Schweiz sieht vor, dass auch Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die im Ausland wohnen («AuslandschweizerInnen»), dem nationalen Parlament angehören können. Andererseits setzt das Unmittelbarkeitsprinzip der direkten Demokratie persönliche Anwesenheit an den Parlamentssitzungen voraus. Gewählte ParlamentarierInnen mit Wohnsitz im Ausland müssen somit einiges an Distanzen überwinden, mit entsprechenden ökologischen Auswirkungen. Wer hat diese Belastungen zu tragen, und gelten für Personen aus dem links-grünen Parteienspektrum andere Anforderungen als für VertreterInnen aus rechts-nationalen und -liberalen Parteien?
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