Seit dem 1. April 2009 verzichtet der Staat klugerweise auf eine Gewissensprüfung, wenn junge Menschen Zivildienst anstelle des Militärdienstes leisten wollen. Der Tatbeweis – die anderthalbfache Zivildienstdauer im Vergleich zum Militärdienst – ist sinnvollerweise ausreichend als Beweis für die Gewissensnot, die beim Leisten des Militärdienstes entstehen würde. Der Chef Armee stört sich daran, dass sich deutlich mehr junge Menschen für zivilen Dienst an der Gesellschaft entscheiden. Dessen Argumente erfordern einen deutlichen Protest. „Die Gewissensprüfung ist demokratie-unwürdig“ weiterlesen