Eine erste Gerichtsinstanz hat entschieden, dass die SVP mit einem ihrer Inserate eine Ethnie in ihrer Menschenwürde verletzt habe. Zwei Parteikader wurden verurteilt. Aus rechtlicher Sicht ist objektiv klar, dass ein solches Inserat wegen der darin zum Ausdruck kommenden Pauschalisierung nicht zulässig ist. Die SVP behauptet nun, es handle sich um ein «politisches» Urteil. Dies lässt einige spannende Schlüsse zum Selbstverständnis dieser Partei.