Da „Gewähr“ – die dauerhafte und sichere „Endlagerung“ von Atommüll nicht möglich ist – ist der Betrieb von Atomkraftwerken in der Schweiz prinzipiell illegal. Da Atomkraftwerke respektive die gesamte Atomkette unnachhaltig sind, ist die gesamte Atomwirtschaft nicht verfassungskonform. Da Atomkraftwerke in der Schweiz nach wie vor trotz Illegalität und Verfassungswidrigkeit in Betrieb stehen, ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen eigentlichen Atomstaat handelt, welcher über dem demokratischen Rechtsstaat zu stehen scheint.