Das Zürcher Rathaus ist ein Denkmalschutzobjekt – obwohl völlig ungeeignet für den heutigen Ratsbetrieb von vier Parlamenten. Aber dieses Haus ist geschützt. Nicht einmal die Sicherheitserfordernisse dürfen Veränderungen an diesem „Heiligtum“ bewirken. Einzig der Gleichstellungsaspekt des Behindertengesetzes brachte kräftige Veränderungen im Rathaus und beim Portal Richtung Limmatquai. Genau dieses Denkmalschutzobjekt muss Anlass dazu bieten, über den Denkmalschutz nachzudenken.
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