Naherholungsgebiete bei grossen Städten haben es in sich. Es besteht ein erheblicher Nutzungsdruck. Der Uetliberg, der Zürcher Hausberg, ist ein solches Naherholungsgebiet. Der Hotelier Giusep Fry hat mit einigen Investitionen das Hotel Uto Kulm massiv ausgebaut – und wegen der vielfältigen Angebote des Hotels, zum Beispiel Freilichtkinos, gibt es grosse Konflikte mit Menschen, die den Uetliberg als Naherholungsgebiet nutzen wollen.
Mit dem Entwurf des kantonalen Richtplan „Landschaft Uto Kulm“, welcher vom 2. Mai bis zum 30. Juni 2008 öffentlich auflag, sollen diese Nutzungskonflikte in geordnete Bahnen gelenkt werden. Während der öffentlichen Auflage konnte jede Person Einwendungen vorbringen. Die Beratung im Kantonsrat wird irgendwann 2009 stattfinden.
Eine der zentralen Qualitäten des Uetliberg ist die gute Aussicht, unterstützt durch den Aussichtsturm. Es wird zu überlegen sein, ob es nicht die einfachste Lösung wäre, den Aussichtsturm in das Eigentum einer öffentlichen Stiftung (analog zur Rütliwiese) zu überführen, um das Interesse der Oeffentlichkeit am Aussichtspunkt Uetliberg ausdrücken zu können.
Die Diskussionen zur Abriss-Aufforderung von illegal erstellten Bauteilen (Kiosk, Wintergarten, …) im Januar und März 2009 haben einige sehr einfach gestrickte Argumentationsmuster aufgezeigt. Ist beispielsweise mit „innovativ“ alles einfach entschuldigt, darf also Herr Fry einfach ohne Bewilligung bauen, weil das Bauvorhaben gerade in sein Konzept passt? Und sind alle, die nicht einfach nur Jubeln über das illegale Verhalten von Herrn Fry, seine „GegnerInnen“?
Braucht es auf Uto Kulm ein Restaurant auch für WanderInnen und Wanderer, respektive müssen diese (unabhängig von Wetter und Jahreszeit) mit einem Kiosk und ungeschützen Aufenthaltsräumen Vorlieb nehmen – oder darf Herr Fry an diesem hervorragenden Ort, ausdrücklich beispielsweise wegen der Aussichtslage als von öffentlichem Interesse bezeichnet, alles der Gewinnoptimierung (gleichzusetzen mit Gier) dienende nach Lust und Laune unternehmen – respektive welche Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit müssen Nicht-Restaurant- oder -Hotel-Gäste von Herr Fry beim Besuch des Uto Kulm auf sich nehmen.
Spätestens seit dem kant’schen Imperativ müssen sich UnternehmerInnen, aber auch WanderInnen daran messen, ob sich ihr Verhalten mit den Ansprüchen anderer verträgt – ethisch verantwortbares Handeln ist von allen Beteiligten gefordert. Verträgt sich die Interview-Aussage „Ich brauche keine Versöhnung mit allen Menschen dieser Welt. Hauptsache, mit Familie, Freunden und Bekannten läuft alles harmonisch“ von Herr Fry mit den Herausforderungen, die es an diesem exponierten Standort zu erfüllen gilt? Ist es gerechtfertigt, in dieser Situation von Missgunst, von Neid zu sprechen?
Erste Fassung 29.4.2008, ergänzt 21.3.2009