Wettbewerb und Nachhaltigkeit vertragen sich nicht. Wettbewerb mag an gewissen Orten Sinn machen – aber nicht aus Prinzip. Wie immer: ein Wettbewerb kennt nur einen Gewinner, eine Gewinnerin, sonst gibts lauter VerliererInnen. Gerade im Infrastrukturbereich – Telekommunikation, Strom, Wasser – macht Wettbewerb beispielsweise auf der letzten Meile keinen Sinn. Wenn die WEKO wie bei den ADSL-Anschlüssen eine Millionenbusse verfügt, missachtet sie den verfassungsmässigen Grundsatz der Nachhaltigkeit. Da die WEKO nur auf den Preis fokussiert ist, missachtet sie zentrale Verfassungvorgaben im Bereich Ökologie und soziale Aspekte. Eine derartige Willkürbehörde muss verboten werden.
Nach wie vor lebt die Schweiz massiv auf zu grossem ökologischen Fuss – die SchweizerInnen zehren vom Vermögen zukünftiger Generationen und anderer Gegenden, statt nur die Zinsen zu konsumieren. Nicht nur die Schweiz ist weit, sehr weit von einem nachhaltigen Verhalten entfernt. Wenn die WEKO ihre Berechnungen für den „richtigen“ Preis anstellt, werden systematisch sämtliche Kostenelemente, die einen Nachhaltigkeitsbeitrag erbringen, gestrichen – es ist beispielsweise zentral, welcher Preis für die Erstellung, den Unterhalt und die Wiederbeschaffung des Netzes in die Kalkulationen eingesetzt wird. Mit ihren Ansätzen geht die WEKO regelmässig von Kalkulationen aus, die keinen auf Dauerhaftigkeit ausgerichteten Betrieb der Infrastrukturen erlauben- „billig“ statt „günstig“ ist die Devise der WEKO. Oder anders: Die Dumping-Preise, welche die WEKO verlangt, beanspruchen die Investitionen der Vorfahren übermässig und werden die Nachkommen in erheblichem Umfang belasten. Für einen kurzfristigen finanziellen Vorteil der Jetztgeneration wird wissentlich und willentlich gegen die Interessen der Zukunft verstossen – eine bewusste Verletzung der Nachhaltigkeitsverpflichtungen z.B. der Bundesverfassung. Die WEKO ist nicht verfassungskonform und gehört deshalb abgeschafft.
Dass es der WEKO selber nicht ganz wohl ist bei dieser Thematik, zeigt die eigenartige Argumentation um die Verwendung der allenfalls eingehenden Bussengelder. Die gebüsste Swisscon gehört zu über 56 % der Eidgenossenschaft – wenn nun gesagt wird, dieses Bussgeld gehöre eigentlich den „geschädigten“ privaten Telecom-Firmen, diese könnten aber nicht auf Schadenersatz klagen, deshalb gehöre das Geld allen und damit der Bundeskasse, wird im wesentlichen Geld aus dem Bundestopf in den Bundestopf umgeschichtet, also ein reiner Umbuchungsvorgang – letztlich ein Nullsummenspiel. Die WEKO als absurde Behörde – sofort abschaffen!
Wenn schon gehörten solche Bussengelder in einen Fonds, welcher die volkswirtschaftlichen Schäden der sogenannten Marktliberalisierung ausgleicht.