Die Schweizerische Bundesverfassung fixiert an zwei Stellen den Grundsatz der Nachhaltigkeit. Gemäss Art. 2 Abs. 2 fördert die Schweizerische Eidgenossenschaft eine nachhaltige Entwicklung. Art. 73 ist umfassend der Nachhaltigkeit gewidmet. Mit ihren Entscheiden verletzt die Wettbewerbskommission regelmässig diesen Grundsatz, indem sie Privaten eine übermässige Rendite zulasten der Leistungen früherer, heutiger und zukünftiger Generationen zusichert.
Die Kommunikationstechnologien stellen eine Kerninfrastruktur der modernen Gesellschaft dar. Die dümmlichen Bemühungen der hoffentlich baldmöglichst von der Bildfläche verschwindenden Neoliberalisierer haben dafür gesorgt, dass dieses natürliche Monopol den Gewinnmaximierungsabsichten der privaten Wirtschaft unterstellt wird, also dem Prinzip, das Abzockerei und Bonusfixiertheit hervorbringt – die zentralen Antriebskräfte der aktuellen Finanzmarktkrise.
Diese Gewinnmaximierung ist bei der Telekom-Infrastruktur nur möglich, wenn beispielsweise für die Benutzung der Infrastruktur nicht von den volkswirtschaftlichen Folgekosten ausgegangen wird. Beispielsweise sind im Boden verlegte Kabel gewissen Abnutzungswirkungen ausgesetzt, sie haben eine beschränkte Lebensdauer. Wenn nun die Benutzungskosten diesen Abnutzungseffekt ungenügend berücksichtigen, erfolgt letztlich ein Substanzverzehr. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es erforderlich, dass die Ersatzinvestition am Ende der Lebensdauer eines solchen Kabels durch die Nutzungserträge während der Lebensdauer mindestens finanziert ist – die Werterhaltung darf keine Neumittel erfordern.
Wenn nun die Wettbewerbskommission zu tiefe Nutzungsgebühren für Mitbewerber ansetzt, verletzt sie in erheblichem Mass den Grundsatz der Nachhaltigkeit – da werden von der Oeffentlichkeit eingeschossene Investitionsmittel zu Schundkonditionen an Private verscherbelt. Derartige Geschäftspraktiken sind unseriös und gehen zu Lasten der Gesellschaft – die Marktpraxis, welche durch die Wettbewerbskommission erzwungen wird, ist nicht nachhaltig und damit verfassungswidrig!
Gleichzeitig will die Wettbewerbskommission auch einen Infrastrukturwettbewerb erzwingen – die Kabel, egal ob in Kupfer oder Glasfaser, sollen mehrfach zu den Telekom-KonsumentInnen geführt werden. Dadurch entstehen erstens übermässige Kosten, welche auf jeden Fall durch die Volkswirtschaft bezahlt werden müssen und zweitens wird übermässiger Ressourcenverschleiss betrieben (dass die Bauarbeiten für die Installation der zusätzlichen Kabelkanäle in der Stadt Zürich schon fast grundsätzlich auf Velostreifen stattfindet, rundet das Bild der ressourcenverschleissenden nicht-nachhaltigen privatisierten Telekomindustrie bestens ab).
Der Fall ist klar: wie das Stromnetz gehören Telekom-Infrastrukturen als natürliche Monopole zwingend unter die demokratische Kontrolle der Gesellschaft. Ebenso ist ein Infrastruktur-Wettbewerb auszuschliessen. Allenfalls kann der Betrieb der Infrastruktur durch Private erfolgen, auf Grund einer öffentlichen Konzession, welche einen ökologischen und sozialen Leistungsauftrag zu enthalten hat.
Die Wettbewerbskommission hat endlich die Verfassung zu respektieren und durch ihre regulatorischen Eingriffe die nachhaltige Entwicklung der Schweiz zu fördern.