Widerspruch, Herr Blocher! Die Völkerrechte stehen vor den Volksrechten!

Ich protestiere mit Vehemenz gegen die Ausführungen von Herrn Blocher an einer vorgezogenen 1.-August-Rede zum Völkerrecht – nur Diktatoren und grössenwahnsinnige US-Präsidenten haben sich bis anhin nicht an das Völkerrecht gehalten.

Das Völkerrecht bietet eine Grundvorgabe an ethisch-moralischen Werten, an dem sich auch Entscheide der Stimmberechtigten messen lassen müssen – Demokratien erfordern zwingend die Rechtsstaatlichkeit. Es steht Demokratien gut an, auch die Entscheide des Souveräns, der Stimmberechtigten, auf ihre juristische Verträglichkeit mit dem nationalen und internationalen Rahmen zu überprüfen, seien dies juristische Instanzen im eigenen Land, seien dies VertreterInnen der Staatengemeinschaft.

Es ist offenbar der Aufmerksamkeit von Herr Blocher entgangen, dass seit 1291 doch einige Jahrhunderte vergangen sind. Die Zeiten haben sich deutlich geändert. Gerade auch der ökononische Erfolg der Schweiz ist darauf zurückzuführen, dass spätestens mit der Bundesverfassung von 1848 deutlich andere Werthaltungen bevorzugt wurden, als diese im Bundesbrief vom 1291 zum Ausdruck kommen.

Es braucht eine Politik, die sich an den ethisch-moralischen Vorgaben des Völkerrechts orientiert und nicht an den Sitten und Gebräuchen von Despoten.


siehe auch:Aktion Internationale Verpflichtungen, Ulrich E. Gut

Heinrich Koller, Direktor Bundesamt für Justiz 1988 bis 2006: Interview in der NZZ am Sonntag vom 12. August 2007 „Blochers Aussagen sind unhaltbar“