Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat laut einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die SRG zu Recht zur Ablieferung von Sponsorbeiträgen in Höhe von 341 000 Franken verpflichtet. Die Einziehung war damit begründet worden, dass bei der Erwähnung des TCS als Sponsor der Sendungen «einfachluxuriös» und «Meteo» unzulässige werbende Aussagen erfolgt seien. Zudem sei ungenügend auf das Sponsorverhältnis hingewiesen worden. Die SRG kann den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts noch ans Bundesgericht in Lausanne weiterziehen. Zitat aus einem Artikel in der NZZ vom 16.2.2009
Derartige Entscheide sollten alle jene, die einmal mehr wie der Preisüberwacher Stefan Meierhans billig nicht von günstig unterscheiden können, mit grosser Intensität durchgehen, bevor sie in ausschliesslich dümmlicher populistischer Mache auf die unpopuläre Firma Billag losgehen.
Medienfreiheit sei es, auf der Rückseite von Inseraten die News von gestern auf das Altpapier von morgen zu drucken (siehe hier). Redaktionen grösserer Zeitungen behaupten immer wieder, unabhängig von ihren Finanzierungsquellen (den Inseraten) und ihren VerlegerInnen operieren zu können. Auch wenn die Medien immer mehr zu Oligopolen werden, mit den Zeiten des Internets ist trotz den seichten Weiten des Infotainments und den den Artikeln angegliederten Kommentar-Stammtischen durchaus eine gewisse Oeffentlichkeit und Offenheit gegeben, mit all den Aspekten der Käuflichkeit der Medien. Immer wieder verblüffen Medienschaffende mit kritischen und objektiven „Geschichten“ – und die Vermutung bestätigt sich, dass die „Wahrheit“ häufig „links“ ist, weil sie eben gegen die rechtspopulistischen Stammtische mit ihren Banal- und SVP-Weisheiten zu bestehen hat.
Es ist daher von einer demokratiepolitisch grossen Bedeutung, dass mindestens einzelne Medien in grösserem Umfang weder durch den Staat noch durch die Wirtschaft (via Werbung/Sponsoring) finanziert werden, sondern direkt durch die MedienkonsumentInnen. Also weder Steuern noch Werbe-/Sponsoring-Gelder sind gefordert, sondern die (Konzessions-)Beiträge der MedienkonsumentInnen! Damit eben möglichst selten unsauberes Sponsoring vorkommt wie oben beschrieben (und nicht zufällig dürfte dies den TCS betreffen!).
Dass das Eintreiben dieser Gebühren durch die Billag mit einem finanziellen Aufwand verbunden ist, versteht sich von selbst. Wie gross dieser Betrag sein darf, hat dabei nicht der Preisüberwacher oder Bye Bye Billag zu beurteilen, sondern schlicht der Markt. Wenn weder der Staat via Steuern noch die Wirtschaft via Werbung/Sponsoring die Konzessionsgebühren finanziert, muss dazu ein privatwirtschaftliches Unternehmen her – Option wäre noch eine gemeinwirtschaftliche Stiftung, welche keinen Gewinn erwirtschaften muss. Offenbar hat die Billag in mindestens einem Ausschreibungsverfahren die wirtschaftlich günstigste Offerte zur Erhebung der Gebühren eingereicht – darum sind die Worte des Preisüberwachers oder von Bye Bye Billag in dieser Frage nichts als dummes Geschwätz.
Wer die Billag abschaffen will, gefährdet letztlich die Medienfreiheit – und postuliert die Käuflichkeit der Medien. Und dies ist noch keiner Demokratie gut bekommen!
Darum: bevor an der Billag gesägt wird: zuerst einmal nachdenken über die Rolle und den Stellenwert der Medienfreiheit für die Demokratie!